Mieterhöhung durchführen
Neue Miete berechnen, Schreiben erzeugen, Zustimmung verfolgen und die Erhöhung übernehmen.
Eine Mieterhöhung ist kein Feld, das du überschreibst, sondern ein Vorgang mit Schreiben, Frist und Zustimmung. immofrog führt ihn von Anfang bis Ende.

Den Vorgang anlegen
Mieterhöhungen → Mieterhöhung anlegen, dann Vertrag wählen. Bei der Art der Mieterhöhung entscheidest du, worauf du sie stützt:
- Ortsübliche Vergleichsmiete – der Regelfall, mit Zustimmung des Mieters
- Modernisierung – nach baulichen Maßnahmen
- Indexmiete – wenn im Vertrag eine Indexklausel steht
- Staffelmiete – wenn die Staffeln im Vertrag festgelegt sind
Je nach Art fragt immofrog unterschiedliche Angaben ab. Bei der Vergleichsmiete das Begründungsmittel und eine Erläuterung zur Begründung, bei der Modernisierung Maßnahmen, Kosten dieser Wohnung, Instandhaltungsanteil und Drittmittel / Förderung, bei der Indexmiete Basisindex und Monat des neuen Index.
Du trägst die Kaltmiete ab dann ein und siehst sofort Bisher und Differenz.
Die Begründung entscheidet
Bei der Vergleichsmiete scheitern die meisten Erhöhungen nicht an der Höhe, sondern an der Begründung. Zulässig sind Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Fehlt die Begründung oder ist sie unverständlich, muss der Mieter nicht zustimmen.
immofrog prüft das nicht für dich – es leistet keine Rechtsberatung. Das Feld für die Erläuterung ist da, damit deine Begründung im Schreiben landet.
Das Schreiben
Aus deiner Vorlage entsteht das Erhöhungsverlangen mit allen Angaben: bisherige und neue Miete, Zeitpunkt, Begründung. Welche Vorlage greift, stellst du unter Vorlagen ein – siehe Vorlagen anpassen.
Zustimmung verfolgen
Der Vorgang trägt einen Status. Du hältst fest, wann du versendet hast und ob der Mieter zugestimmt hat. Die interne Notiz ist für dich – sie steht in keinem Schreiben.
Übernahme
Stimmt der Mieter zu, übernimmst du die Erhöhung. Erst dann ändert sich die Kaltmiete im Vertrag, und zwar ab dem eingetragenen Zeitpunkt. Zurückliegende Monate behalten die alte Miete.
Das ist der Grund, die Miete nicht einfach im Vertragsformular zu überschreiben: Sonst würde immofrog auch alte Zeiträume mit der neuen Miete rechnen – und dir Rückstände anzeigen, die es nie gab.
Was sich nicht erhöht
Eine Erhöhung nach § 558 BGB betrifft nur die Kaltmiete. Vorauszahlungen für Neben- und Heizkosten passt du getrennt an, Zuschläge für Küche oder Stellplatz bleiben unberührt.