Objekte und Einheiten anlegen
Ein Objekt ist das Gebäude, eine Einheit die vermietbare Fläche darin. So legst du beides an.
Ein Objekt ist das Gebäude, eine Einheit die vermietbare Fläche darin. Beides brauchst du, auch wenn du nur eine einzelne Wohnung vermietest.

Objekt oder Einheit?
| Was du vermietest | Objekt | Einheiten |
|---|---|---|
| Eine Eigentumswohnung | das Haus, in dem sie liegt | die Wohnung |
| Ein Einfamilienhaus | das Haus | das Haus als eine Einheit |
| Ein Mehrfamilienhaus | das Haus | jede Wohnung einzeln |
| Garagen auf einem Grundstück | das Grundstück | jede Garage einzeln |
Faustregel: Alles, was einen eigenen Mietvertrag bekommt, ist eine eigene Einheit. Ein Stellplatz, der im Vertrag der Wohnung mitläuft, braucht keine eigene Einheit – den trägst du als Zuschlag beim Vertrag ein.
Ein Objekt anlegen
Objekte → Objekt anlegen. Auszufüllen:
- Bezeichnung – wie du das Objekt im Alltag nennst, etwa „Lindenstraße 12"
- Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
- Baujahr – optional, hilft bei Mieterhöhungen nach Mietspiegel
- Wohn-/Nutzfläche (m²) und Grundstück (m²) – optional
- Notizen – alles, was du dir merken willst
Nach dem Speichern landest du auf der Objektseite mit Einheiten, Belegung, Miete und Rückständen.
Ein Titelbild setzen
Auf der Objektseite kannst du ein Foto hinterlegen. Es erscheint im Kopf der Seite und in der Objektliste. Bei mehreren Objekten findest du das gesuchte damit schneller als über den Namen.
Einheiten ergänzen
Auf der Objektseite legst du die Einheiten an:
- Bezeichnung – „Wohnung 2 rechts", „EG links"
- Art – Wohnung, Gewerbe, Stellplatz, Garage und weitere
- Etage und Lage – „1. OG", „links, Hinterhaus"
- Fläche (m²) und Zimmer
Die Fläche ist die wichtigste Angabe. Sie ist der Standard-Verteilerschlüssel der Nebenkostenabrechnung. Fehlt sie, kannst du nach Wohnfläche nicht abrechnen.
Wenn sich etwas ändert
Bearbeitest du eine Einheit, gilt die Änderung ab sofort. Historische Werte – etwa eine frühere Miete – bleiben an den Mietverträgen hängen und werden dadurch nicht überschrieben.
Löschen
Objekte und Einheiten wandern beim Löschen in den Papierkorb und bleiben dort 30 Tage wiederherstellbar. Eine Einheit mit laufendem Mietvertrag lässt sich nicht löschen – beende zuerst den Vertrag.